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Arbeitskampf

Der Arbeitskampf ist eine grundgesetzlich im Rahmen der Koalitionsfreiheit geschützte Form der Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie deren Organisationen (Koalitionen) zur Durchsetzung der eigenen Interessen bei den Arbeitsbedingungen, z.B. der Höhe der Löhne und Gehälter, der Arbeitszeiten und des Urlaubs. Die Formen des Arbeitskampfs sind auf Arbeitnehmerseite der Streik und auf Arbeitgeberseite die Aussperrung. Unter dem Arbeitskampf werden auch Warnstreik, Sympathiestreik, Solidaritätsstreik, wilder Streik und Generalstreik verständen. Nicht alle Streikformen sind grundgesetzlich geschützt. Auch Sympathiestreiks / Unterstützungsstreiks können nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 19.06.2007 Aktenzeichen: 1 AZR 396/06) zulässig sein. Die Rechtsprechung hat für einzelne Arbeitskampfformen Regeln aufgestellt.

2007 seien rund 580.000 Arbeitstage ausgefallen, sagte der Tarifexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW/Köln), Hagen Lesch, der „Frankfurter Rundschau“. Grund seien die Streiks bei der deutschen Bahn, der Telekom und im öffentlichen Dienst. Die Bundesagentur zählte jedoch im Juni 2008 für das Streikjahr 2007 weniger als 300.000 Tage. Die Arbeitskampfstatistik beruht auf einer Meldepflicht für Arbeitskämpfe. Nach § 320 Abs. 5 SGB III müssen Arbeitgeber Beginn und Ende von Streiks und Aussperrungen den örtlichen Agenturen für Arbeit anzeigen. "Viele Streiks werden nicht in die Statistik aufgenommen", sagte Heiner Dribbusch, Gewerkschaftsexperte am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung der TAZ.

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